
Reisepässe können in Finnland bei der Polizei und im Ausland bei jeder diplomatischen Vertretung Finnlands, die das Recht zur Ausstellung von Pässen hat, beantragt werden. In Deutschland sind dies die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Hamburg. Die honorarkonsularischen Vertretungen können dagegen keine Passanträge mehr entgegennehmen.
Botschaft von Finnland, Berlin
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel. (030) 5050 30
E-Mail: info.berlin[at]formin.fi
Generalkonsulat von Finnland, Hamburg
Esplanade 41, 8.OG. 20354 Hamburg
Tel. (040) 350 8070
E-Mail: info.hamburg[at]formin.fi
Kundendienst (Passangelegenheiten):
Mo-Fr 9-12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Wer einen finnischen Pass beantragen will - dies gilt auch für Kinder - muss persönlich in der Botschaft oder im Generalkonsulat vorsprechen. Kinder können nicht im Pass ihrer Eltern eingetragen werden.
Die neuen Pässe haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ein Pass, der im Ausland in einer diplomatischen Vertretung Finnlands beantragt wird, kostet 120 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu entrichten.
Die Angaben für den Passantrag werden direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen und ausgedruckt. Bestehen Zweifel an der Aktualität oder Korrektheit der Personalien (Name, Geburtsort, Familienstand, Anschrift), müssen diese beim Magistrat überprüft werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Internet unter www.maistraatti.fi zu finden. Eine eventuell erforderliche Berichtigung der Angaben ist vorzunehmen, bevor der Passantrag eingereicht wird.
Die Lieferzeit für die neuen Pässe beträgt in Abhängigkeit von den Postverbindungen ungefähr zwei Wochen.
Liegt der fertige Pass in der Vertretung vor, kann der Antragsteller ihn
Mehr:
Finnische Polizei – Pass (auf Englisch)