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Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Pass - Botschaft von Finnland, Berlin - Generalkonsulat von Finnland, Hamburg : Dienstleistungen : Pass

BOTSCHAFT VON FINNLAND, Berlin
GENERALKONSULAT VON FINNLAND, Hamburg

  • Botschaft von Finnland
    Tel. +49-30-50 50 30, E-Mail: info.berlin@formin.fi
  • Generalkonsulat von Finnland
    Tel. +49-40-350 8070, E-Mail: info.hamburg@formin.fi
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Pass

Die neuen biometrischen Pässe können in Finnland bei der Polizei beantragt werden und im Ausland bei jeder diplomatischen Vertretung Finnlands, die das Recht zur Ausstellung von Pässen hat. In Deutschland sind das nur die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Hamburg. Die Honorarkonsulate können keine Passanträge mehr entgegennehmen.

Wer einen finnischen Pass beantragen will, und das gilt auch für Kinder, muss persönlich in der Botschaft oder im Generalkonsulat vorsprechen. Kinder können nicht mehr im Pass ihrer Eltern eingetragen werden.

Die Angaben für den Passantrag werden direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen und ausgedruckt. Besteht Anlass, an der Aktualität oder Korrektheit der Personalien (Name, Geburtsort, Familienstand, Anschrift) zu zweifeln, müssen diese beim Magistrat überprüft werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Internet unter www.maistraatti.fi zu finden. Eine eventuell erforderliche Berichtigung der Angaben ist vorzunehmen, ehe der Passantrag in der finnischen Vertretung gestellt wird.

Für den biometrischen Pass ist ein vorschriftsmäßiges Foto erforderlich. Der Kopf der abgebildeten Person muss von der Kinnspitze bis zum Scheitel eine Höhe von 32-36 mm haben, der Gesichtsausdruck muss neutral sein. Das Passfoto ist direkt von vorn aufzunehmen; es dürfen weder Schatten noch störende Elemente im Hintergrund zu sehen sein. Passfotomuster sind auf den Internetseiten der finnischen Polizei unter www.poliisi.fi zu finden.

Die neuen Pässe haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ein Pass, der im Ausland in einer diplomatischen Vertretung Finnlands beantragt wird, kostet 100 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu entrichten. Die Lieferzeit für die neuen Pässe beträgt in Abhängigkeit von den Postverbindungen schätzungsweise zwei bis vier Wochen.

Liegt der fertige Pass in der Vertretung vor, kann der Antragsteller ihn entweder persönlich abholen oder um Zusendung per Post bitten beziehungsweise eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen. Der neue Pass kann auch an ein Honorarkonsulat geschickt werden.

Ein vorläufiger Pass kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe bewilligt werden. Diese können beispielsweise mit der Berufstätigkeit, den Familienverhältnissen oder dem Gesundheitszustand des Antragstellers zusammenhängen. Der vorläufige Pass wird in der Regel nur für die Dauer der betreffenden Reise ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 145 Euro.

Vor der Neuregelung, d. h. vor dem 21.8.2006 bewilligte "alte" Pässe gelten bis zum eingetragenen Ende ihrer Gültigkeit.

Für eine Passbeantragung sind erforderlich:

  • 1 Foto, das den Vorschriften für biometrische Pässe entspricht
  • Der gegenwärtige Pass (auch wenn er nicht mehr gültig ist).
  • Die Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, beispielsweise Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung o. ä., aus welcher die Staatsangehörigkeit hervorgeht. Hat der Antragsteller außer der finnischen noch eine andere Staatsangehörigkeit, ist der Nachweis über deren Erwerb beizubringen.
  • Die bei der Polizei erstattete Anzeige, wenn der gültige Pass gestohlen wurde oder verlorenen gegangen ist
  • Bei Personen im wehrpflichtigen Alter siehe oben
  • Bei Antragstellern unter 18 Jahren die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten. Wird ein minderjähriges Kind bei der Beantragung des Passes nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet, sind eine gesonderte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten mit Datum und Unterschrift und eine Kopie seines Passes vorzulegen.
  • Männer im wehrpflichtigen Alter, d. h. im Alter von 17-30 Jahren, müssen nachweisen (durch Wehrpass, Bescheid über Frei- oder Zurückstellung), dass ihre Musterungs- und Wehrpflichtangelegenheiten in Ordnung sind.

Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika
Embassy of the United States, Finnland

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Aktualisiert 06.04.2010

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