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Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Pass - Botschaft von Finnland, Berlin - Generalkonsulat von Finnland, Hamburg : Dienstleistungen : Pass

BOTSCHAFT VON FINNLAND, Berlin
GENERALKONSULAT VON FINNLAND, Hamburg

  • Botschaft von Finnland
    Tel. +49-30-50 50 30, E-Mail: info.berlin@formin.fi
  • Generalkonsulat von Finnland
    Tel. +49-40-350 8070, E-Mail: info.hamburg@formin.fi
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Pass

Reisepässe können in Finnland bei der Polizei und im Ausland bei jeder diplomatischen Vertretung Finnlands, die das Recht zur Ausstellung von Pässen hat, beantragt werden. In Deutschland sind dies die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Hamburg. Die honorarkonsularischen Vertretungen können dagegen keine Passanträge mehr entgegennehmen.

Kundendienst

Botschaft von Finnland, Berlin
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel. (030) 5050 30
E-Mail: info.berlin[at]formin.fi

Generalkonsulat von Finnland, Hamburg
Esplanade 41, 8.OG. 20354 Hamburg
Tel. (040) 350 8070
E-Mail: info.hamburg[at]formin.fi

Kundendienst (Passangelegenheiten):
Mo-Fr 9-12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung

Wer einen finnischen Pass beantragen will - dies gilt auch für Kinder - muss persönlich in der Botschaft oder im Generalkonsulat vorsprechen. Kinder können nicht im Pass ihrer Eltern eingetragen werden.

Die neuen Pässe haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ein Pass, der im Ausland in einer diplomatischen Vertretung Finnlands beantragt wird, kostet 120 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu entrichten.

Überprüfung der Angaben im Bevölkerungsdatensystem

Die Angaben für den Passantrag werden direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen und ausgedruckt. Bestehen Zweifel an der Aktualität oder Korrektheit der Personalien (Name, Geburtsort, Familienstand, Anschrift), müssen diese beim Magistrat überprüft werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Internet unter www.maistraatti.fi zu finden. Eine eventuell erforderliche Berichtigung der Angaben ist vorzunehmen, bevor der Passantrag eingereicht wird.

Für eine Passbeantragung sind erforderlich:

  • 1 Passfoto, das den Vorschriften für biometrische Pässe entspricht. Der Kopf der abgebildeten Person muss von der Kinnspitze bis zum Scheitel eine Höhe von 32-36 mm haben, der Gesichtsausdruck muss neutral sein. Das Passfoto ist direkt von vorn aufzunehmen; es dürfen weder Schatten noch störende Elemente im Hintergrund zu sehen sein. Der Hintergrund muss hell sein. Passfotomuster sind auf den Internetseiten der finnischen Polizei ersichtlich.
  • Der gegenwärtige Pass (auch wenn er nicht mehr gültig ist) oder ein gültiger Personalausweis.
  • Die bei der Polizei erstattete Anzeige, wenn der gültige Pass gestohlen wurde oder verloren gegangen ist.
  • Bei Antragstellern unter 18 Jahren die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten. Wird ein minderjähriges Kind bei der Beantragung des Passes nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet, sind eine gesonderte Einverständniserklärung des/der nicht anwesenden Sorgeberechtigten mit Datum und Unterschrift und eine Kopie seines/ihres Passes vorzulegen.
  • Männer im wehrpflichtigen Alter, d. h. im Alter von 17-30 Jahren, müssen nachweisen (durch Wehrpass, Bescheid über Frei- oder Zurückstellung), dass ihre Musterungs- und Wehrpflichtangelegenheiten in Ordnung sind.

Lieferzeit und -art

Die Lieferzeit für die neuen Pässe beträgt in Abhängigkeit von den Postverbindungen ungefähr zwei Wochen.

Liegt der fertige Pass in der Vertretung vor, kann der Antragsteller ihn

  • persönlich abholen oder
  • eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen oder
  • gegen Erstattung der Portogebühren eine Zustellung per Post an den Antragsteller oder an die Honorarkonsularische Vertretung veranlassen.

Mehr:
Finnische Polizei – Pass (auf Englisch)

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Aktualisiert 05.02.2013


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