
Die Konsularabteilung der Botschaft hilft finnischen Staatsangehörigen in Deutschland bei der Erledigung von Formalitäten mit finnischen Behörden. Dies sind beispielsweise Passangelegenheiten, notarielle Aufgaben und bestimmte formelle Rechtsgeschäfte, Familienrecht, Staatsangehörigkeit und Wehrpflicht.
Botschaft von Finnland, Berlin
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel. (030) 5050 30
E-Mail: info.berlin[at]formin.fi
Kundendienst (Passangelegenheiten):
Mo-Fri 9-12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Generalkonsulat von Finnland, Hamburg
Esplanade 41, 8.OG. 20354 Hamburg
Tel. (040) 350 8070
E-Mail: info.hamburg[at]formin.fi
Kundendienst (Passangelegenheiten):
Mo-Fr 9-12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Die Konsularabteilung hilft finnischen Staatsangehörigen, die sich in einer Notsituation befinden, und informiert über Dienstleistungen finnischer Behörden und den Rechtsschutz von Privatpersonen. Sie bietet Beratung zu allgemeinen Verfahrensfragen in juristischen und Verwaltungsangelegenheiten in Finnland und Deutschland. Bei Wahlen in Finnland organisiert die Botschaft außerdem in Deutschland die Stimmabgabe im Voraus.
Ausländische Staatsbürger können in der Konsularabteilung der Botschaft Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Einreisegenehmigung erledigen (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).