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Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

In Finnland wurde längste Eisstraße Europas freigegeben - Botschaft von Finnland, Berlin - Generalkonsulat von Finnland, Hamburg : Aktuelles

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Nachrichten, 22.01.2010 | Botschaft von Finnland, Berlin

In Finnland wurde längste Eisstraße Europas freigegeben

Die über den Pielinen-See führende sieben Kilometer lange Eisstraße, vermutlich die längste ihrer Art in Europa, ist freigegeben worden. In Finnland werden mehrere Eisstraßen unterhalten, die im Winter günstige Abkürzungen bieten.

(c) TiehallintoDie Eisstraße über den Pielinen-See ist 20 m breit. (c) Pohjois-Savon ELY-keskus.

Die über den in Nordkarelien gelegenen Pielinen-See führende längste Eisstraße Europas beginnt in Vuonislahti am Ostufer und endet in Koli am Westufer. Die Eisstraße wird seit 1980 unterhalten und im Schnitt von 210-215 Fahrzeugen pro Tag befahren. Das Maximum waren bisher fast 500 Fahrzeuge an einem Tag. Die Straße ist hauptsächlich bei Touristen beliebt, aber selbstverständlich auch bei den Einheimischen, die bei ihren Fahrten Kilometer sparen wollen. Die Eisstraße bedeutet in der Tat eine echte Abkürzung: Durch sie wird eine Fahrt vom Dorfzentrum Koli ins Zentrum von Lieksa um 51 km (normal 92 km, über das Eis 41 km), eine Fahrt von Koli ins Dorfzentrum Vuonislahti um 63 km kürzer (normal 76 km, über das Eis 14 km).

Wenn es die Verhältnisse gestatten, wird die Eisstraße über den Pielinen-See in jedem Jahr freigegeben, meistens um Mitte Januar. Ende März wird sie meistens wieder gesperrt. Die Freigabe erfolgt, wenn das Eis eine Stärke von 40 cm erreicht hat. Dies muss aber vor dem 15. Februar der Fall sein. Die Bedingungen sind allerdings nicht in jedem Jahr so günstig; 1984, 1992 und 2001 war eine offizielle Freigabe nicht möglich.

Verkehrsmittel auf dem Eis sind Auto, Schlitten und Skier

Die Eisstraßen bieten in dem von Gewässern durchzogenen Finnland schon seit langer Zeit eine wichtige Abkürzung, denn Handelswaren ließen sich über das Eis besser befördern als über holperige Waldwege. In den Schärengebieten sichern die Eisstraßen die Verbindung zum Festland, wenn kein Schiffsverkehr möglich ist. Außerdem sind sie ein Ersatz für den sommerlichen Fährverkehr.

Die Route über den Pielinen-See ist durchaus nicht die einzige Eisstraße in Finnland. Öffentliche Straßen dieser Art sind auch die Eisstraßen bei Oikarainen und bei Räisälä in Lappland sowie die Eisstraße zur Insel Hailuoto vor Oulu. Darüber hinaus gibt es im ganzen Land noch viele inoffizielle Eisstraßen, die nicht mit öffentlichen Mitteln unterhalten werden. Die Unterhaltung der öffentlichen Eisstraßen obliegt der Finnischen Straßenverwaltung (Tiehallinto).

Welcher Verlauf für eine Eisstraße gewählt wird, ist abhängig von vorhandenen Strömungen, Eisstärke und -qualität, Rissen oder Spalten im Eis, Schiffsrouten sowie von den Zufahrtsmöglichkeiten zur Eisstraße. Eine Eisstraße wird nie speziell vereist, sondern freigegeben, wenn das Eis auf natürliche Art eine Stärke von 40 cm erreicht hat. Fahrzeuge, die auf Eisstraßen über den Pielinen-See fahren wollen, dürfen ein Höchstgewicht von 3 Tonnen nicht überschreiten. Für die Eisstraßen gelten auch besondere Verkehrsregeln: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt beispielsweise 50 km/h, Überholen und auch Halten sind ganz untersagt. Ferner ist ein Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen von 50 m vorgeschrieben.

Im Frühjahr werden die Eisstraßen gesperrt, sobald die Oberfläche des Eises weich wird beziehungsweise sich die Senken im Eis mit Wasser füllen. Von der Stärke des Eises her könnte die Eisstraße dann zwar noch eine Zeit lang befahren werden, aber die nicht tragende Eiskruste und die auf den Wasseransammlungen bei Nachtfrost entstehende dünne Eisschicht behindern die Autos. Bei Pfützenbildung auf dem Eis, (c) MEKplötzlich auftretenden Rissen und Spalten im Eis sowie bei Schneeverwehungen müssen die Eisstraßen hin und wieder auch mitten in der Saison gesperrt werden.

Das dicke Eis auf Seen und Flüssen bietet nicht nur den Autofahrern kürzere Verkehrswege, sondern wird von den Finnen auch mit Motorschlitten, Skiern, Schlittschuhen oder zu Fuß befahren beziehungsweise begangen.

 

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Aktualisiert 26.01.2010

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